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§ 14 MntDBwVVDV
Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens
(1)
Im schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens dürfen höchstens vier der folgenden Auswahlinstrumente eingesetzt werden:
- 1.
Leistungstest,
- 2.
Persönlichkeitstest,
- 3.
biographischer Fragebogen,
- 4.
Simulationsaufgabe und
- 5.
Aufsatz.
(2)
Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens dauert in der Regel einen halben Arbeitstag.