AdvoCite

§ 14 MntDBwVVDV

Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens

(1)

Im schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens dürfen höchstens vier der folgenden Auswahlinstrumente eingesetzt werden:

  1. 1.

    Leistungstest,

  2. 2.

    Persönlichkeitstest,

  3. 3.

    biographischer Fragebogen,

  4. 4.

    Simulationsaufgabe und

  5. 5.

    Aufsatz.

(2)

Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens dauert in der Regel einen halben Arbeitstag.

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved