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§ 32 MntZollDVDV

Laufbahnprüfung

Die Laufbahnprüfung besteht aus:

  1. 1.

    der Zwischenprüfung,

  2. 2.

    den Leistungstests während der fachtheoretischen Ausbildung,

  3. 3.

    den Leistungstests und den schriftlichen Bewertungen während der berufspraktischen Ausbildung sowie

  4. 4.

    der Abschlussprüfung.

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Zolldienst des Bundes · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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