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Anlage MobVerkKflAusbV
(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Mobilität und Verkehrsservice und zur Kauffrau für Mobilität und Verkehrsservice
(Fundstelle: BGBl. 2026 I Nr. 15, S. 7 - 12)
Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
| Lfd. Nr. | Berufsbildpositionen | Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | |
| 1. bis 15. Monat | 16. bis 36. Monat | |||
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| 1 | Personalwirtschaftliche Prozesse unterstützen (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) | a)betriebliche Arbeitsstrukturen und -prozesse in Bezug auf Personalplanung, Personalgewinnung und Personaleinsatz erläuternb)Einführung neuer Mitarbeitenden begleiten sowie bei Maßnahmen zur Personalbindung mitwirkenc)Konzepte der Arbeitsorganisation unterscheiden und die Personaleinsatzplanung unterstützen, dabei rechtliche und betriebliche Regelungen einhaltend)Nachweise für die Personaleinsatzplanung und für die Arbeitszeiterfassung führene)Arbeitsprozesse im Hinblick auf Personalplanung, Personalgewinnung und Personaleinsatz reflektieren und Verbesserungen vorschlagen | 8 | |
| 2 | Projektorientierte Arbeitsweisen anwenden (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) | a)Planung, Strukturierung, Umsetzung und Steuerung betrieblicher Projekte unterstützenb)Projektabläufe und -ergebnisse dokumentieren und präsentieren sowie Schlussfolgerungen ableitenc)Projektabläufe an veränderte Anforderungen anpassend)Projektmanagementmethoden anwenden | 8 | |
| 3 | Entwicklung von Mobilitätsdienstleistungen und ihre Realisierung mitgestalten (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) | a)rechtliche und vertragliche Regelungen im Personenverkehr und bei sonstigen Leistungen im Sinne der Vertragspartner einhaltenb)Markt- und Wettbewerbsbedingungen des Mobilitätsmarktes für die Entwicklung und Planung von Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich nutzenc)Anforderungen aus Leistungskatalogen und Verkehrsverträgen bei der Entwicklung von Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich darstellen und umsetzend)Leistungen verschiedener Verkehrsträger und Mobilitätsanbieter in ihrer Vernetzung beschreiben und bewerten | 9 | |
| e)intermodale und multimodale Wegeketten voneinander abgrenzen und ihre Verknüpfungsleistungen im Rahmen von Mobilitätsangeboten mitgestaltenf)Plattformen und Tools des datenbasierten Mobilitätsmanagements anwenden und unter Berücksichtigung verkehrsgeographischer Begebenheiten für individuelle kundenbezogene Dienstleistungsangebote nutzen | ||||
| g)bei der Angebotserstellung Aspekte von Umweltfreundlichkeit und Ressourcennutzung berücksichtigenh)Produkte und Leistungen entlang der Reisekette kundenorientiert unter Anwendung geeigneter Vertriebskanäle anbieteni)die Wechselwirkungen zwischen Kundenwünschen und der Gestaltung des Dienstleistungsangebots berücksichtigenj)Kundenfeedback aufnehmen, auswerten und weitergebenk)Bedeutung der unternehmensübergreifenden Zusammenarbeit im Bereich der Mobilitäts- und Beförderungsleistungen herausstellen | 11 | |||
| 4 | Kommunikation mit Kunden und Kundinnen dienstleistungsorientiert und situationsbezogen gestalten (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) | a)das Auftreten und die Rolle als Dienstleister gegenüber den Kunden und Kundinnen reflektieren und das Verhalten kundenorientiert gestaltenb)Gespräche situations- und zielgruppenorientiert führen unter Berücksichtigung der Diversität der Kunden und Kundinnenc)Kommunikationskanäle auswählen und einsetzend)unmittelbar und mittelbar mobilitätseingeschränkte Personen vor, während und nach der Reise beratene)Kundenerwartungen ermitteln und Angebote des Mobilitätsanbieters unterbreiten | 11 | |
| f)Problemsituationen analysieren und Problemlösungsmöglichkeiten aufzeigeng)in Störungssituationen kundenorientiert kommunizierenh)Deeskalationstechniken präventiv und in Konfliktsituationen anwenden | 11 | |||
| 5 | Fremdsprachen bei der Kundenkommunikation anwenden (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) | a)Kunden und Kundinnen Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen, auch unter Nutzung von Medien entsprechend betrieblicher Vorgabenb)fremdsprachige Dokumentvorlagen, Standardtexte und Textbausteine in der schriftlichen und mündlichen Kommunikation mit internationalen Kunden und Kundinnen nutzen | 9 | |
| c)Beratungsgespräche mit Kunden und Kundinnen situations- und adressatengerecht führen | 9 | |||
| 6 | Service und Betreuung durchführen (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) | a)Produkt- und Serviceleistungen Kunden und Kundinnen erläutern und anbieten, dabei entsprechende Tarife anwendenb)unmittelbar und mittelbar mobilitätseingeschränkte Personen vor, während und nach der Reise betreuenc)IT-Systeme anwendend)vertragliche Rechte und Pflichten bei der Leistungserfüllung beachtene)kunden- und serviceorientiert handeln | 22 | |
| f)Service- und Sicherheitsgrundsätze des Ausbildungsbetriebes anwendeng)Kunden und Kundinnen in herausfordernden Situationen betreuen und notwendige Prozesse einleiten und managenh)Marketinginstrumente betriebsbezogen anwendeni)am betrieblichen Verbesserungsmanagement mitwirken | 17 | |||
| 7 | Funktion der technischen Service- und Notfalleinrichtungen sicherstellen (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) | a)technische Service- und Notfalleinrichtungen bedienen und kontrollierenb)Störungen an technischen Service- und Notfalleinrichtungen erkennen und Maßnahmen zu ihrer Beseitigung einleitenc)Kunden und Kundinnen die Bedienung technischer Service- und Notfalleinrichtungen des Betriebes erklären | 10 | |
| 8 | In Not- und in Zwischenfällen Maßnahmen ergreifen (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) | a)Gefahrensituationen und Gefahren erkennen und beurteilenb)Maßnahmen zur Abwehr nach betrieblichen Vorgaben und Regelungen einleiten sowie anwendenc)Maßnahmen zum Eigenschutz sowie zur Selbst- und Fremdrettung ergreifend)Notfallmeldekette auslösen und einhalten; Hilfe anforderne)in Notsituationen bis zum Eintreffen von Hilfskräften Personen betreuen und informierenf)Evakuierungsprozesse situationsbezogen unterstützeng)Reisenden-Lenkfunktion bei Ersatzverkehren und Busnotverkehr übernehmenh)Gesamtvorgang des Vorfalls dokumentiereni)betriebliche Leitlinien und Hilfsangebote zur Nachsorge psychisch belastender Ereignisse erläuternj)Strategien für den Umgang mit psychisch belastenden Ereignissen anwenden | 11 | |
| 9 | Instrumente der kaufmännischen Steuerung anwenden (§ 4 Absatz 2 Nummer 9) | a)Vorgänge des Zahlungsverkehrs und des Mahnwesens bearbeitenb)Geschäftsvorfälle bearbeiten und dabei rechtliche und betriebliche Regelungen einhaltenc)vorbereitende Arbeiten für die Buchführung und für Jahresabschlüsse durchführend)Material- und Dienstleistungsbedarf ermitteln sowie Material und Dienstleistungen beschaffen | 5 | |
| e)Einflussfaktoren auf die Wirtschaftlichkeit in der betrieblichen Leistungserstellung beachtenf)Angebotskalkulation auf Basis von vorhandenen Kosten- und Leistungsdaten durchführeng)bei der Datenerhebung unterstützen und die Datenerhebung für betriebliche Dokumentationen nutzenh)betriebliche Kennzahlen ermitteln und bewerten sowie Schlussfolgerungen ableiten, Maßnahmen vorschlagen und an deren Umsetzung mitwirken | 7 | |||
Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
| Lfd. Nr. | Berufsbildpositionen | Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Zuordnung | |
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| 1 | Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) | a)den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläuternb)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreibenc)die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragend)die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläuterne)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläuternf)Beziehungen des Ausbildungsbetriebs und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläuterng)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläuternh)wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläuterni)Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern | ||
| 2 | Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) | a)Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwendenb)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilenc)sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläuternd)technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifene)ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwendenf)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiteng)betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen | ||
| 3 | Umweltschutz und Nachhaltigkeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) | a)Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragenb)bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzenc)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhaltend)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführene)Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickelnf)unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren | während der gesamten Ausbildung | |
| 4 | Digitalisierte Arbeitswelt (§ 4 Absatz 3 Nummer 4) | a)mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhaltenb)Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhaltenc)ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentierend)Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragene)Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählenf)Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiteng)Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestaltenh)Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren | ||
| Lfd. Nr. | Berufsbildpositionen | Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | |
| 1. bis 15. Monat | 16. bis 36. Monat | |||
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| 5 | Im Arbeitskontext kultursensibel handeln (§ 4 Absatz 3 Nummer 5) | a)Vorteile von kultursensiblem Verhalten insbesondere für den eigenen beruflichen Kontext darstellenb)Gleichbehandlung und Inklusion im Arbeitskontext mitgestaltenc)sozio-kulturelle Unterschiede identifizieren, mögliche Auswirkungen auf die Kommunikation reflektieren und in der Zusammenarbeit berücksichtigend)Missverständnisse und Konflikte sowie deren Ursachen erkennen und geeignete Handlungsmöglichkeiten zur Lösung abwägen und anwenden | 8 | |