Gesetze › ModGAufhG § 2 ModGAufhG Für Direktzahlungen, die für die Kalenderjahre 2003 und 2004 gewährt worden sind oder gewährt werden, ist das in § 1 genannte Gesetz weiter anzuwenden. Gesetz zur Aufhebung des Modulationsgesetzes · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1