Gesetze › MolkMeistPrV › Abschnitt 1 Allgemeines § 5 MolkMeistPrV Bewertung der Prüfung Für die Bewertung der Leistungen in der Prüfung ist der in Anlage 1 dargestellte sechsstufige Bewertungsmaßstab anzuwenden. Molkereimeister-Prüfungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 4 Gliederung der Prüfung § 6 Anforderungen und Prüfungsinhalte