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§ 10 MPAFHBundV

Prüfungsamt

Für die Organisation und Durchführung der Masterprüfung richtet die Hochschule ein Prüfungsamt ein.

Verordnung über den Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über das Studium „Master of Public Administration“ an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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