Gesetze › MPorzMAusbV § 2 MPorzMAusbV Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Verordnung über die Berufsausbildung zum Manufakturporzellanmaler/zur Manufakturporzellanmalerin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes § 3 Ausbildungsberufsbild