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Anlage MPorzMAusbV

(zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Manufakturporzellanmaler/zur Manufakturporzellanmalerin

(Fundstelle: BGBl. I 1995, 105 - 107)

Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten und KenntnisseZeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr
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1Berufsbildung (§ 3 Nr. 1)a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklärenb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennenwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Nr. 2)a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläuternb)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erläuternc)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennend)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz (§ 3 Nr. 3)a)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennenb)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennenc)Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht erläuternd)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen
4Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung (§ 3 Nr. 4)a)berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften bei den Arbeitsabläufen anwendenb)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und Maßnahmen der Ersten Hilfe einleitenc)wesentliche Vorschriften der Feuerverhütung nennen und Brandschutzeinrichtungen sowie Brandbekämpfungsgeräte bedienend)Gefahren, die von Stäuben, Giften, Dämpfen, Gasen, Säuren sowie leicht entzündbaren Stoffen ausgehen, beachtene)zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen sowie Möglichkeiten der rationellen und umweltschonenden Materialverwendung, insbesondere durch Wiederverwendung und Entsorgung von Werk- und Hilfsstoffen, nutzenf)die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten nennen und Möglichkeiten rationeller Energieverwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich erläutern
5Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 3 Nr. 5)a)Arbeitsabläufe nach sicherheitstechnischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten planen und abstimmenb)Skizzen anfertigen sowie Fachzeichnungen lesen und anwendenc)Einsatz von Werkzeugen, Arbeitsgeräten und Arbeitsmitteln nach sicherheitstechnischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorbereitend)Werkzeuge und Arbeitsmittel pflegen und einsatzfähig haltene)Fehler der Weißware erkennen, fehlerhafte Weißware vor der Bemalung aussortieren sowie dekorierte Ware auf richtige Dekorausführung und Sauberkeit vor und nach dem Dekorbrand kontrollierenwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
6Zeichnen und Malen nach der Natur sowie nach Natur- und Dekorvorlagen (§ 3 Nr. 6)a)Gestaltungsprinzipien der Porzellanmalerei anwendenb)die verschiedenen Pinselarten nennen sowie deren Aufbau und Verwendung erläuternc)Bleistift-, Pinsel- und Federtechniken anwenden17
d)linear, flächig und räumlich darstellene)Komposition und Perspektive anwenden75
f)Schattiereng)Tonwerte setzen, Farbwerte abstimmen und Stofflichtigkeit herausarbeiten55
h)Anfertigen von Farbflächeni)Schablonen herstellenk)verschiedene Abdeck- und Aussprengtechniken anwenden22
7Graphisches Zeichnen (§ 3 Nr. 7)a)verschiedene Schriftarten ausführenb)verschiedene Monogramme ausführen3
8Farben und Edelmetalle (§ 3 Nr. 8)a)Farben und Edelmetallpräparate unter Verwendung von Hilfsstoffen und Malmitteln für verschiedene Dekorationstechniken aufbereitenb)Metalloxidfarben und Edelmetallpräparate unter Berücksichtigung verschiedener Brennvorgänge anwenden3
c)aufgeschmolzene Edelmetalle nacharbeiten4
9Kopieren von Vorlagen und Dekoren (§ 3 Nr. 9)a)Kopien von Vorlagen und Dekoren auf Papier anfertigen107
b)Kopien von Vorlagen und Dekoren auf Porzellan anfertigen104
10Linieren, Rändern, Bändern, Lasieren und Staffieren (§ 3 Nr. 10)a)Linien-, Ränder- und Bänderdekore auf Werkstücken ausführen57
b)Lasurdekore auftragenc)Werkstücke staffieren1014
11Malen von Dekoren (§ 3 Nr. 11)a)reichhaltige Blumendekore malenb)reichhaltige Ornamente malenc)weitere reichhaltige Dekore malen122216
d)Dekore selbständig gestaltene)verschiedene Scharffeuerdekorationen ausführen66

Verordnung über die Berufsausbildung zum Manufakturporzellanmaler/zur Manufakturporzellanmalerin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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