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§ 1 MRegV

Anwendungsbereich

Diese Verordnung regelt

  1. 1.

    die Anforderungen an den Nachweis der Voraussetzungen für die Registrierung von Anbietern mautdienstbezogener Leistungen nach § 5 des Mautsystemgesetzes,

  2. 2.

    die regelmäßige Überprüfung der Registrierungsvoraussetzungen nach § 7 Absatz 2 des Mautsystemgesetzes und

  3. 3.

    die Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit der Registrierung und der regelmäßigen Überprüfung der Voraussetzungen für die Registrierung nach § 8 des Mautsystemgesetzes.

Mautdienst-Registrierungs-Verordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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