Gesetze › MsbLärmSchV § 3 MsbLärmSchV Berechnung des Beurteilungspegels Der Beurteilungspegel ist nach der Anlage zu berechnen. Die dort unter Nummer 2.1 genannten Angaben hat der Betreiber der Magnetschwebebahn beizubringen. Magnetschwebebahn-Lärmschutzverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2 Immissionsgrenzwerte Anlage Berechnung des Beurteilungspegels