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§ 1 MSchnAusbV

Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Maßschneider/Maßschneiderin wird gemäß § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe Nummer 19, Damen- und Herrenschneider, der Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung staatlich anerkannt.

Verordnung über die Berufsausbildung zum Maßschneider/zur Maßschneiderin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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