§ 13 MuKStiftG
Inkrafttreten im Beitrittsgebiet
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1993 in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet in Kraft.
Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle