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MuSchG
Mutterschutzgesetz
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Gesundheitsschutz
Unterabschnitt 1 Arbeitszeitlicher Gesundheitsschutz
- § 3Schutzfristen vor und nach der Entbindung
- § 4Verbot der Mehrarbeit; Ruhezeit
- § 5Verbot der Nachtarbeit
- § 6Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit
- § 7Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen
- § 8Beschränkung von Heimarbeit
Unterabschnitt 2 Betrieblicher Gesundheitsschutz
- § 9Gestaltung der Arbeitsbedingungen; unverantwortbare Gefährdung
- § 10Beurteilung der Arbeitsbedingungen; Schutzmaßnahmen
- § 11Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen
- § 12Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für stillende Frauen
- § 13Rangfolge der Schutzmaßnahmen: Umgestaltung der Arbeitsbedingungen, Arbeitsplatzwechsel und betriebliches Beschäftigungsverbot
- § 14Dokumentation und Information durch den Arbeitgeber
- § 15Mitteilungen und Nachweise der schwangeren und stillenden Frauen
Unterabschnitt 3 Ärztlicher Gesundheitsschutz
Abschnitt 3 Kündigungsschutz
Abschnitt 4 Leistungen
- § 18Mutterschutzlohn
- § 19Mutterschaftsgeld
- § 20Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- § 21Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts
- § 22Leistungen während der Elternzeit
- § 23Entgelt bei Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen
- § 24Fortbestehen des Erholungsurlaubs bei Beschäftigungsverboten
- § 25Beschäftigung nach dem Ende des Beschäftigungsverbots
Abschnitt 5 Durchführung des Gesetzes
- § 26Aushang des Gesetzes
- § 27Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten des Arbeitgebers, Offenbarungsverbot der mit der Überwachung beauftragten Personen
- § 28Behördliches Genehmigungsverfahren für eine Beschäftigung zwischen 20 Uhr und 22 Uhr
- § 29Zuständigkeit und Befugnisse der Aufsichtsbehörden, Jahresbericht
- § 30Ausschuss für Mutterschutz
- § 31Erlass von Rechtsverordnungen
Abschnitt 6 Bußgeldvorschriften, Strafvorschriften
Abschnitt 7 Schlussvorschriften