§ 1 MusikfachhAusbV
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Musikfachhändler/Musikfachhändlerin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle