Wegfall oder Einschränkung einer steuerlichen Vergünstigung
Behörden und andere öffentliche Stellen mit Ausnahme öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten haben Verwaltungsakte und öffentlich-rechtliche Verträge mitzuteilen, die den Wegfall oder die Einschränkung einer steuerlichen Vergünstigung zur Folge haben können.
Mitteilungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle