Der Bundeskanzler
Der Bundesminister des Auswärtigen
Der Bundesminister der Finanzen
Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Nordatlantikvertrags-Organisation, die nationalen Vertreter, das internationale Personal und die für die Organisation tätigen Sachverständigen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle