§ 9 NatPHHarzV
Einvernehmen
Das Einvernehmen mit der Nationalparkverwaltung ist herzustellen bei
- 1.
Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen und Wege sowie Gewässer und
- 2.
der Erweiterung und Neuanlage von Freizeiteinrichtungen
- 3.
der Aufstellung von Bauleitplänen.
Verordnung über die Festsetzung des Nationalparks Hochharz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle