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§ 9 NatPHHarzV

Einvernehmen

Das Einvernehmen mit der Nationalparkverwaltung ist herzustellen bei

  1. 1.

    Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen und Wege sowie Gewässer und

  2. 2.

    der Erweiterung und Neuanlage von Freizeiteinrichtungen

  3. 3.

    der Aufstellung von Bauleitplänen.

Verordnung über die Festsetzung des Nationalparks Hochharz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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