§ 9 NatPJasmundV
Einvernehmen
Das Einvernehmen mit der Nationalparkverwaltung ist herzustellen bei:
- 1.
Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen und Wege,
- 2.
der Aufstellung von Bauleitplänen.
Verordnung über die Festsetzung des Nationalparks Jasmund · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle