§ 1 NatPMüritzV
Festsetzung
(1) Die in § 2 näher bezeichnete Seenlandschaft östlich der Müritz wird als Nationalpark festgesetzt.
(2) Der Nationalpark erhält die Bezeichnung "Müritz-Nationalpark".
Verordnung über die Festsetzung des Nationalparkes "Müritz-Nationalpark" · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle