AdvoCite

§ 3 NatPMüritzV

Schutzzweck

(1)

Der Nationalpark dient dem Schutz der großflächigen, typisch mecklenburgischen Wald- und Seenlandschaft im norddeutschen Tiefland östlich der Müritz. Allgemeiner Schutzzweck ist eine freie, vom Menschen unbeeinflußte Naturentwicklung. Spezielle Schutzzwecke sind:

  1. -

    die ungestörte Waldentwicklung im größten Teil des Gebietes,

  2. -

    der Erhalt von Feuchtbiotopen,

  3. -

    die Wiederherstellung eines natürlichen Wasserhaushaltes zur Regenerierung der zahlreichen Moore,

  4. -

    Der Erhalt der Artenvielfalt bei Pflanzen und Tieren,

  5. -

    der Erhalt von Großvogelpopulationen und von Pflanzenarten extensiv bewirtschafteter Weiden,

  6. -

    die Ermöglichung großflächiger, ungestörter Sukzessionen auf den derzeitigen Truppenübungsplätzen.

(2)

In dem Nationalpark wird keine wirtschaftsbestimmte Nutzung bezweckt; er soll aber zur Strukturverbesserung der Region beitragen.

Verordnung über die Festsetzung des Nationalparkes "Müritz-Nationalpark" · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved