§ 9 NatPMüritzV
Einvernehmen
Das Einvernehmen mit der Nationalparkverwaltung ist herzustellen bei:
- 1.
Maßnahmen zur Erhaltung der Straßen, Wege sowie der Gewässer,
- 2.
der Aufstellung von Bauleitplänen.
Verordnung über die Festsetzung des Nationalparkes "Müritz-Nationalpark" · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle