§ 9 NatPsSchweizV
Einvernehmen
Das Einvernehmen mit der Nationalparkverwaltung ist herzustellen bei
- 1.
der Aufstellung von Bauleitplänen
- 2.
Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen und Wege sowie Gewässer.
Verordnung über die Festsetzung des Nationalparks Sächsische Schweiz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle