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§ 9 NatSGmElbeV

Einvernehmen

Das Einvernehmen mit der Reservatsverwaltung ist herzustellen bei:

  1. 1.

    Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen, Wege und Deiche sowie Gewässer

  2. 2.

    Erweiterung und Neuanlage von Freizeiteinrichtungen und

  3. 3.

    der Aufstellung von Bauleitplänen.

Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung "Biosphärenreservat Mittlere Elbe" · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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