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§ 9 NatSGSpreewV

Einvernehmen

Das Einvernehmen mit der Reservatsverwaltung ist herzustellen bei:

  1. 1.

    Maßnahmen zur Erhaltung der Straßen und Wege sowie Gewässer,

  2. 2.

    Hochwasserschutzmaßnahmen sowie den Wasserhaushalt verändernden Maßnahmen,

  3. 3.

    Erweiterungen und Neuanlagen von Freizeiteinrichtungen,

  4. 4.

    der Aufstellung von Bauleitplänen.

Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Spreewald" · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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