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§ 9 NatSGVessertalV

Einvernehmen

Das Einvernehmen mit der Reservatsverwaltung ist herzustellen bei:

  1. 1.

    Maßnahmen zur Erhaltung der Straßen und Wege sowie Gewässer,

  2. 2.

    Erweiterungen und Neuanlagen von Freizeiteinrichtungen und

  3. 3.

    der Aufstellung von Bauleitplänen.

Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Vessertal" · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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