AdvoCite

Art. 12 § 5 NEhelG

Ein Vertrag zur Abfindung des Unterhaltsanspruchs, der vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes zwischen dem Kind und dem Vater oder dem Erben des Vaters geschlossen worden ist, erstreckt sich im Zweifel nicht auf die Unterhaltsansprüche des Kindes gegen die Verwandten des Vaters und auf den Unterhalt, der dem Kind nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres zu gewähren ist.

Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved