Sicherung der Stimmberechtigten- und Eintragungsberechtigtenverzeichnisse
Die Vorschriften der Bundeswahlordnung über die Sicherung der Wählerverzeichnisse sind auf die Stimmberechtigten- und Eintragungsberechtigtenverzeichnisse entsprechend anzuwenden.
Neugliederungsdurchführungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle