Gesetze › NichtAnpG § 2 NichtAnpG Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1992 in Kraft. Gesetz über die Nichtanpassung von Amtsgehalt und Ortszuschlag der Mitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretäre · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1b Bezugsgröße B 11