Gesetze › NichtAnpG Eingangsformel NichtAnpG Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Gesetz über die Nichtanpassung von Amtsgehalt und Ortszuschlag der Mitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretäre · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 Amtsverhältnisrechtliche Ausnahmeregelung