AdvoCite

§ 6 NiederlFrhEWGDG 2

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Zweites Gesetz zur Durchführung von Richtlinien der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved