Die Benutzung von Anlagen nach § 3 zur Bestrahlung der Haut mit künstlicher ultravioletter Strahlung in Sonnenstudios, ähnlichen Einrichtungen oder sonst öffentlich zugänglichen Räumen darf Minderjährigen nicht gestattet werden.
Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle