AdvoCite
NLPosV
Netto-Leerverkaufspositionsverordnung
Abschnitt 1 Anwendungsbereich
Abschnitt 2 Form und Inhalt der Mitteilungen
- § 2Allgemeine Bestimmungen zur Mitteilungspflicht
- § 3Angaben zur Person des Positionsinhabers
- § 4Benennung einer Kontaktperson
Abschnitt 3 Übermittlung der Mitteilungen
- § 5Art und Weise der Übermittlung
- § 6Zulassung zur Teilnahme am elektronischen Meldeverfahren
- § 7Dauer der Speicherung
Abschnitt 4 Veröffentlichung im Bundesanzeiger
- § 8Allgemeine Bestimmungen zur Veröffentlichungspflicht; Auftragsnummer der Veröffentlichung
- § 9Identifikation des Positionsinhabers und seiner Kontaktperson beim Betreiber des Bundesanzeigers
- § 10Übermittlung der Daten
Abschnitt 5 Mitteilung und Veröffentlichung durch Dritte
- § 11Mitteilung und Veröffentlichung durch Dritte
- § 12Eignung des Dritten
- § 13Pflichterfüllung bei Einschaltung eines Dritten
Abschnitt 6 Aufsichtsbefugnisse
Abschnitt 7 Schlussvorschrift