§ 28 NMV
Umlagen, Zuschläge und Vergütungen neben der Vergleichsmiete
Neben der Vergleichsmiete sind Umlagen, Zuschläge und Vergütungen entsprechend den Vorschriften der §§ 20 bis 27 zulässig.
Neubaumietenverordnung 1970 · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle