Gesetze › NpSG § 5 NpSG Einziehung Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach § 4 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches ist anzuwenden. Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 4 Strafvorschriften § 6 Datenübermittlung