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§ 5 NWRG-DV

Datenabruf im automatisierten Verfahren

Die Datenübermittlung durch Abruf im automatisierten Verfahren erfolgt unter Nutzung des Datenaustauschstandards XWaffe oder über die von der Registerbehörde bereitgestellte Portalanwendung. § 2 Absatz 1 und 3 gilt entsprechend.

Waffenregistergesetz-Durchführungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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