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§ 8 OASG

Übergangsvorschrift und Inkrafttreten

(1)

Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Forderungen, die vor seinem Inkrafttreten entstanden sind.

(2)

Dieses Gesetz tritt zwei Monate nach seiner Verkündung in Kraft.

Opferanspruchssicherungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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