Die Aufgaben der Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Bremen werden auf die Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Hamburg übertragen. Sitz und Bezirk der örtlichen Behörden ändern sich hierdurch nicht.
Verordnung zur Übertragung von Aufgaben der Oberfinanzdirektion Bremen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle