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Anlage OfenbAusbV
(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Ofen- und Luftheizungsbauer/zur Ofen- und Luftheizungsbauerin
(Fundstelle: BGBl. I 2006, 821 - 827)
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsmonat | |
| 1 - 18 | 19 - 36 | |||
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| 1 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Nr. 1) | a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung erklärenb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennend)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennene)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln | |
| 2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Nr. 2) | a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläuternb)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklärenc)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennend)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben | ||
| 3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Nr. 3) | a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen der Brandbekämpfung ergreifen | ||
| 4 | Umweltschutz (§ 4 Nr. 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesonderea)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | ||
| 5 | Betriebliche, technische und kundenorientierte Kommunikation und Auftragsbearbeitung (§ 4 Nr. 5) | a)Informationen beschaffen, und bewertenb)Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen, deutsche und englische Fachausdrücke anwendenc)Montage- und Explosionszeichnungen lesen und anwendend)Skizzen und Stücklisten anfertigene)Normen anwenden, Toleranzen berücksichtigenf)technische Unterlagen, insbesondere Instandsetzungs- und Betriebsanleitungen, Kataloge, Stücklisten, Tabellen und Diagramme lesen und anwendeng)Arbeitsabläufe protokollierenh)kundenspezifische Anforderungen und Informationen entgegennehmen, im Betrieb weiterleiten und berücksichtigen | 5 | |
| i)maßstabsgerechte Zeichnungen erstellenj)Datenträger handhaben, digitale und analoge Mess- und Prüfdaten lesenk)mit den Funktionsbereichen des Betriebes zusammenarbeiten, betriebliche Informationsflüsse nutzen und bei betrieblichen Entscheidungsprozessen mitarbeiten | 3 | |||
| 6 | Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen (§ 4 Nr. 6) | a)Arbeitsschritte nach funktionalen, organisatorischen, fertigungs- und montagetechnischen Kriterien sowie Herstellervorgaben planen und festlegenb)Material, Werkzeuge, Maschinen und Hilfsmittel anfordern und bereitstellenc)Arbeitsplatz einrichten, sichern, unterhalten und räumend)Reststoffe auf Wiederverwendbarkeit prüfen, Abfälle trennen, lagern und Entsorgung veranlassene)Energiebereitstellung veranlassen, Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifenf)Materialien, Geräte und Maschinen vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen schützen sowie vor Diebstahl sicherng)Arbeits- und Sicherheitsregeln, insbesondere ergonomische Gesichtspunkte beim Transport berücksichtigen | 6 | |
| h)Arbeitsabläufe nach ökonomischen, ökologischen und ergonomischen Gesichtspunkten sowie des Personaleinsatzes festlegeni)Montagegerüste unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften aufstellenj)Gefahrstoffe identifizieren und für die Entsorgung sichern | 4 | |||
| 7 | Qualitätsmanagement (§ 4 Nr. 7) | a)Prüfverfahren und Prüfmittel anwendenb)Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und protokollieren | 2 | |
| c)Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, zur Beseitigung beitragen und dokumentierend)Qualitätssicherungssystem des Betriebes anwenden | 2 | |||
| 8 | Manuelles und maschinelles Bearbeiten von Metallen und Kunststoffen (§ 4 Nr. 8) | a)Maschinen und Werkzeuge unter Beachtung der Bearbeitungsverfahren und der zu bearbeitenden Werkstoffe auswählen und einsetzenb)Flächen und Formen an Werkstücken aus Eisen- und Nichteisenmetallen nach Allgemeintoleranzen auf Maß bearbeiten und entgratenc)Bleche, Rohre und Profile aus Eisen-, Nichteisenmetallen, Kunststoffen nach Anriss von Hand trennend)Bleche, Rohre und Kanäle aus Eisen- und Nichteisenmetallen sowie Kunststoffen umformen und fügene)Maschinenwerte von handgeführten und ortsfesten Maschinen bestimmen und einstellenf)Hilfsstoffe einsetzeng)Werkstücke und Bauteile mit ortsfesten und handgeführten Maschinen bearbeiten, insbesondere schleifen und bohren | 7 | |
| h)Innen- und Außengewinde herstelleni)Rohrleitungen und Kanäle mit unterschiedlichen Verfahren verbindenj)Maßnahmen zum Korrosionsschutz auswählen und anwendenk)Bleche, Rohre und Profile unter Beachtung des Werkstoffs, der Werkstoffoberfläche, der Werkstückform und der Anschlussmaße maschinell trennen und umformen | 8 | |||
| 9 | Manuelles und maschinelles Bearbeiten von keramischen Bauteilen (§ 4 Nr. 9) | a)Werk- und Baustoffe, insbesondere keramische, mineralische Werkstoffe und Bindemittel auswählenb)Kacheln und keramische Formteile behauen, schleifen, ausdornen und ausklinkenc)Fliesen und Baukeramik auf Maß bearbeiten, ausdornen und ausklinkend)Schamotte- und Mauersteine sowie Klinker auf Maß bearbeitene)Natur- und Kunststeine auf Maß bearbeitenf)Beton von Hand und mit der Maschine mischen und Schalungen für Betonbauteile anfertigen | 25 | |
| 10 | Versetzen von Kacheln und anderen keramischen und mineralischen Werkstoffen und Bauteilen (§ 4 Nr. 10) | a)Kacheln, Fliesen, Schamotte- und Mauersteine, Mörtel sowie sonstige Kunst- und Natursteine nach Eigenschaften und Verwendungszweck auswählenb)Schamotte- und Mauersteine, Baukeramik, Natur- und Kunststeine sowie Klinker setzenc)Boden-, Sockel- und Wandfliesen verlegen und ansetzend)Sperrungen für Sockelfundamente unter Berücksichtigung des Schallschutzes herstellene)Mauer- und Putzmörtel herstellen | 15 | |
| f)Verputze herstelleng)Kacheln und keramische Formteile anpassen, setzen, verklammern und ausfütternh)Natursteinplatten verlegen und ansetzen | 15 | |||
| 11 | Herstellen elektrischer Anschlüsse von Komponenten von Ofen- und Luftheizungsbausystemen (§ 4 Nr. 11) | a)Sicherheitsregeln zur Vermeidung von Gefahren durch elektrischen Strom anwendenb)Spannung, Strom, Widerstand und Leistung im Gleich- und Wechselstromkreis messen und ihre Abhängigkeit zueinander prüfenc)Regeln für Arbeiten an elektrischen Anlagen anwenden, Unfallverhütungsvorschriften beachtend)elektrische Anschlüsse herstellen; Potentialausgleichsmaßnahmen durchführene)Anschlussteile, insbesondere Kabelschuhe, Aderendhülsen und Stecker, an elektrischen Leitern anbringenf)elektrische Leiter durch Löten, Klemmen und Stecken anschließen und verbinden | 3 | |
| g)Funktion elektrischer Bauteile, insbesondere von Fehlerstromschutzeinrichtungen, Schutzkontaktsteckern, Kabelkupplungen und Schutzschaltern, prüfenh)Dreh- und Wechselstrommotore nach Typ unterscheiden, Drehrichtung prüfeni)elektrische Steuerungs- und Hauptstromkreise überprüfen und schrittweise in Betrieb nehmen | 5 | |||
| 12 | Installieren elektrischer Baugruppen und Komponenten von Ofen- und Luftheizungsbausystemen (§ 4 Nr. 12) | a)Aufstellflächen und Anbauwände auf vorhandene Elektroinstallation prüfenb)Komponenten für elektrische Hilfs- und Schalteinrichtungen einbauen, verbinden und kennzeichnenc)Komponenten zum Steuern, Regeln, Messen und Überwachen einbauen und kennzeichnend)elektrische Leiter unter Berücksichtigung der mechanischen, thermischen und elektrischen Belastung, der Verlegungsarten und des Verwendungszwecks auswählen, zurichten, verlegen und verbinden | 2 | |
| e)Leitungswege nach baulichen, örtlichen und sicherheitstechnischen Gegebenheiten festlegenf)Baugruppen und Geräte in unterschiedlichen Verdrahtungsarten nach Unterlagen und Mustern verdrahteng)Fehler erkennen, korrigieren und Änderungen dokumentierenh)Instandhalten und Warten von elektrischen Betriebsmittelni)Schutz gegen direktes Berühren von spannungsführenden Teilen prüfen und sicherstellenj)mechanische und elektrische Sicherheitsvorrichtungen, insbesondere NOT-AUS-Schalter, sowie Meldesysteme auf ihre Wirksamkeit prüfenk)Hilfs- und Steuerstromkreise einschließlich zugehöriger Signal- und Befehlsgeber für Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Überwachungseinrichtungen prüfen und in Betrieb nehmenl)Hauptstromkreise prüfen und schrittweise in Betrieb nehmen, Betriebswerte messen, Sollwerte einstellen und dokumentierenm)Prüfverfahren und Diagnosesysteme auswählen und einsetzen, elektrische Größen und Signale an Schnittstellen prüfenn)Messeinrichtungen zum Erfassen von Bewegungsabläufen, Druck und Temperatur prüfeno)Einrichtungen zum Erfassen von Grenzwerten, insbesondere Schalter und Sensoren, prüfen und justierenp)Istwerte auswerten und dokumentieren, Sollwerte von prozessrelevanten Größen einstellenq)Fehler und Störungen unter Beachtung der Schnittstellen, insbesondere hydraulischer und elektrischer Baugruppen, durch Sichtkontrolle feststellen sowie mit Hilfe von Prüfsystemen und Testprogrammen systematisch eingrenzen, auf Ursachen untersuchen, die Möglichkeiten ihrer Beseitigung beurteilen, die Instandsetzung durchführen, Prüfprotokolle erstellenr)Schutzeinrichtungen prüfen, Schutzmaßnahmen ergreifen | 6 | |||
| 13 | Montieren von Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Sicherheitseinrichtungen von Ofen- und Luftheizungsbausystemen (§ 4 Nr. 13) | a)Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Sicherheitseinrichtungen unterscheiden, einbauen und anschließenb)Mess-, Steuerungs-, Regelungs-, Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen, insbesondere elektrisch betätigte Einrichtungen, entsprechend kunden- und systemspezifischer Anforderungen überprüfen, einstellen und in Betrieb nehmenc)elektrische und hydraulische Schaltungsunterlagen auswertend)Steuerungs-, Regelungs- und Überwachungsprogramme prüfen, Regelungsparameter nach Vorgaben einstellen, betreiberspezifische Anforderungen berücksichtigen | 3 | |
| 14 | Prüfen und Messen (§ 4 Nr. 14) | a)Formgenauigkeit von Werkstücken prüfenb)Oberflächen auf Qualität, Verschleiß und Beschädigung prüfenc)Lage von Bauteilen und Baugruppen messen und auswinkeln, Abweichungen dokumentieren | 2 | |
| d)Verfahren und Messgeräte auswählen, Messeinrichtungen aufbauene)physikalische Größen, insbesondere Druck, Temperatur und Strömungsgeschwindigkeit, messenf)Messergebnisse ermitteln, Messfehler und deren Ursachen feststellen und Korrekturen veranlasseng)Funktionskontrollen und Anlagenanalysen, insbesondere Abgasanalysen, durchführen | 4 | |||
| 15 | Aufbauen und Instandhalten von handwerklich und industriell gefertigten Öfen und Herden (§ 4 Nr. 15) | a)Fundamente, Unterbau und Wärmedämmung, insbesondere unter Beachtung des Gebäudeschutzes, herstellenb)Bodenbelag und Wandbekleidungen herstellenc)Feuerräume instand setzen, insbesondere ausmauernd)Heizkammer auskleiden und Heizgaszüge einbauen, Dehnungsfugen herstellene)Einzelöfen, Raumheizer, Kaminöfen und industriell gefertigte Herde einbauenf)Altanlagen demontieren | 6 | |
| g)verputzte und verkachelte Warmluft- und Grundöfen, Heizkamine, offene Kamine, Kachelherde und Backöfen setzen und instand haltenh)Wasser-Wärmetauscher einbauen und hydraulisch einbinden, einschließlich solarthermischer Komponenteni)Abgasanlagen und Abgasleitungen berechnen, einbauen, anpassen und instand haltenj)Feuerstätten an Abgasanlagen anschließen; Verbrennungsluftversorgung sicherstellenk)Verkleidungen in Abhängigkeit der anlagenspezifischen Eigenschaften herstellenl)Kamineinsätze und Heizeinsätze für feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe sowie Elektrospeicherkerne einbauenm)Feuerräume für Grundöfen, offene Kamine, Backöfen und Herde errichtenn)Einzelöfen, Raumheizer, Kaminöfen und industriell gefertigte Herde instand halten | 9 | |||
| 16 | Herstellen und Instandhalten von Flächenheizungen und raumlufttechnischen Anlagen (§ 4 Nr. 16) | a)Luftleitungen unter Berücksichtigung des Wärme- und Schallschutzes einpassen, verlegen und befestigenb)Heizeinsätze, Heizgaszüge, Warmlufterzeuger, Ventilatoren, Luftfilter, Luftklappen, Luftdurchlässe und Schalldämpfer einbauenc)Flächenheizsysteme einbauend)Altanlagen demontieren | 5 | |
| e)Heizeinsätze, Heizgaszüge, Warmlufterzeuger, Ventilatoren, Luftfilter, Luftklappen, Luftdurchlässe und Schalldämpfer instand haltenf)Flächenheizsysteme instand halteng)Warmluftheizungen und Lüftungsanlagen einbauen und instand halten | 3 | |||
| 17 | Einbauen und Instandhalten von Gas- und Ölbrennern; Brennstoffversorgung und Lagerung (§ 4 Nr. 17) | a)Gasbrenner unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften und des Immissionsschutzes einbauen, einregulieren und instand haltenb)Ölbrenner unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften und des Immissionsschutzes einbauen, einregulieren und instand haltenc)Heizölbehälter mit Zubehör sowie Öl-, Füll- und Entlüftungsleitungen, insbesondere unter Beachtung der Vorschriften zum Schutz des Wassers, einbauen und instand haltend)zentrale Heizölversorgungsanlagen einbauen und instand haltene)Gasversorgungsanlagen einbauen und instand haltenf)Pelletversorgungs- und Lagerungseinrichtungen einbauen und instand halten | 12 | |
| 18 | Kundenberatung (§ 4 Nr. 18) | a)Kundenanregungen aufnehmen und auf technische Umsetzbarkeit prüfenb)Kunden über bauphysikalische Zusammenhänge bei Planung, Ausführung und Betrieb von Ofen- und Luftheizungsbausystemen informierenc)Zusatzbedarf des Kunden feststellen, Kunden über Verkaufspreise und Kundennutzen informieren; Anschlussaufträge, insbesondere Wartungsaufträge, akquirierend)Kunden in den Betrieb der Anlage einweisene)Arbeiten unter Berücksichtigung von Kundenwünschen, örtlicher Gegebenheiten sowie nachhaltiger Energiesysteme optimierenf)Kunden hinsichtlich der Materialauswahl, Form- und Farbgestaltung beraten | 4 | |