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§ 10 OlympSchG

Inkrafttreten

§ 9 Abs. 2 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft; im Übrigen tritt dieses Gesetz am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.

Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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