Auf die Verjährung der in den §§ 5 und 6 genannten Ansprüche finden die Vorschriften des Abschnitts 5 des Ersten Buches Bürgerliches Gesetzbuch entsprechende Anwendung.
Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle