Jede Änderung der Stiftungsbestimmungen und der Verleihungsbedingungen des nach Artikel 1 genehmigten Ehrenzeichens und jede Änderung seiner Form und seiner Benennung bedarf meiner Genehmigung.
Fünfter Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle