Gesetze › OrdenErsUrkAnO III. OrdenErsUrkAnO Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft. Anordnung über die Ausstellung von Ersatzurkunden nach § 9 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen für Berechtigte im Ausland · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle II. Schlußformel