Die Mitglieder des Stiftungsrates und des Stiftungsbeirates üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Die Erstattung von Reisekosten und sonstigen Auslagen richtet sich nach den für die unmittelbare Bundesverwaltung geltenden Bestimmungen.
Gesetz zur Errichtung einer „Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte“ · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle