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§ 4 OrthopschuhmAusbV
Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Beurteilen von Anatomie, Physiologie und Pathologie der Stütz- und Bewegungsorgane,
- 2.
Bearbeiten von Werk- und Hilfsstoffen,
- 3.
Anmessen von orthopädieschuhtechnischen Hilfsmitteln,
- 4.
Beraten und Betreuen von Kunden und Kundinnen sowie von Patienten und Patientinnen,
- 5.
Entwickeln und Vorbereiten von Modellen,
- 6.
Herstellen und Instandsetzen von orthopädischen Maßschuhen,
- 7.
Anfertigen von orthopädischen Elementen,
- 8.
Anbringen von orthopädischen Zurichtungen an Konfektionsschuhen,
- 9.
Anfertigen von Einlagen, Innenschuhen, Unterschenkel- und Fußorthesen sowie von Fußprothesen,
- 10.
Ausführen von medizinischen Fußpflegemaßnahmen,
- 11.
Anmessen und Anpassen von konfektionierten Bandagen, Orthesen und Hilfsmitteln zur Kompressionsversorgung sowie
- 12.
Anmessen und Anpassen von konfektionierten Schuhen.
Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
- 6.
Anwenden fachbezogener rechtlicher Vorschriften,
- 7.
Verkaufen von Dienstleistungen, Waren und Produkten,
- 8.
betriebliche und technische Kommunikation sowie
- 9.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.