Gesetze › OWiG › Dritter Teil Einzelne Ordnungswidrigkeiten› Dritter Abschnitt Mißbrauch staatlicher oder staatlich geschützter Zeichen § 129 OWiG Einziehung Gegenstände, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach den §§ 124, 126 bis 128 bezieht, können eingezogen werden. Gesetz über Ordnungswidrigkeiten · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 128 Herstellen oder Verbreiten von papiergeldähnlichen Drucksachen oder Abbildungen § 130