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§ 3 OWiG

Keine Ahndung ohne Gesetz

Eine Handlung kann als Ordnungswidrigkeit nur geahndet werden, wenn die Möglichkeit der Ahndung gesetzlich bestimmt war, bevor die Handlung begangen wurde.

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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