Gesetze › PAO157Abs2DV § 2 PAO157Abs2DV Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Verordnung zur Durchführung des § 157 Absatz 2 der Patentanwaltsordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 Patentanwaltsberufe aus Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation Anlage (zu § 1) Patentanwaltsberufe in Staaten und Gebieten, die Mitglieder der Welthandelsorganisation sind