Gesetze › PatG › Erster Abschnitt Das Patent § 5 PatG Eine Erfindung gilt als gewerblich anwendbar, wenn ihr Gegenstand auf irgendeinem gewerblichen Gebiet einschließlich der Landwirtschaft hergestellt oder benutzt werden kann. Patentgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 4 § 6