Zahlung an das Energieversorgungsunternehmen vor Forderungsübergang
Eine Zahlung durch den Letztverbraucher oder den Kunden an das Energieversorgungsunternehmen hat keine schuldbefreiende Wirkung, soweit die Anzeige nach § 9 Absatz 1 dem Letztverbraucher oder dem Kunden bereits zugegangen ist. § 407 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist entsprechend anzuwenden.
Preisbremsen-Entlastungsrückforderungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle