§ 5 PflegeArbbV 7
Ausschlussfrist
Die Ansprüche auf das Mindestentgelt verfallen, wenn sie nicht innerhalb von zwölf Monaten nach ihrer Fälligkeit in Textform geltend gemacht werden.
Siebte Pflegearbeitsbedingungenverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle