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§ 5 PflegeArbbV 7

Ausschlussfrist

Die Ansprüche auf das Mindestentgelt verfallen, wenn sie nicht innerhalb von zwölf Monaten nach ihrer Fälligkeit in Textform geltend gemacht werden.

Siebte Pflegearbeitsbedingungenverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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